der ratiotec GmbH & Co. KG
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ratiotec GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“), Max-Keith-Str. 66, 45136 Essen, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(1) Die Preise verstehen sich ab Lager des Anbieters zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Versand-, Fracht- und Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert berechnet.
(2) Rechnungen des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(1) Lieferzeiten werden vom Anbieter nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.
(2) Ist für die Lieferung eine Vorauszahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst mit dem Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Anbieter.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Wird die Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Eingriffe, Energiemangel oder sonstiger unvorhersehbarer Hindernisse unmöglich oder wesentlich erschwert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder den Spediteur, Frächtner oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Pfandungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter erklärt dies ausdrücklich.
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(2) Liegt ein Mangel der Ware vor, so hat der Anbieter nach seiner Wahl das Recht zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Soweit Software Bestandteil des Leistungsumfangs ist, wird dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die jeweilige Software eingeräumt.
(2) Die Software darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Software-Codes ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 69e UrhG) gestattet.
(3) Bei SaaS- und Cloud-Leistungen (z. B. ratiotec CONNECT) gelten die ergänzenden besonderen Bedingungen des jeweiligen Servicevertrags.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Anbieter und Kunde ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: März 2026